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- Antrag auf pauschale Erstattung der im Ehrenamt in der Jugendarbeit anfallenden Kosten
Jeder
Mitarbeiter/in in der Jugendarbeit, der im Abrechnungsjahr
kontinuierlich für eine dem Kreisjugendring angeschlossene
Jugendorganisation , für einen öffentlichen anerkannten Träger der
Jugendhilfe oder innerhalb der Gemeindejugendarbeit aktiv als
verantwortlicher Leiter bzw. Leiterin tätig war bzw. eine Gruppe
geleitet hat und im Besitz einer JULEICA ist kann eine pauschale Erstattung seiner bzw. ihrer Kosten
beantragen. Der Zuschuss muss bis zum 31.03. für das Vorjahr beantragt werden.
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