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Startseite › Verleih-Förderung-Beratung › Zuschüsse für Jugendarbeit › Baumaßnahmen

Baumaßnahmen

1. Sportanlagen und Sportbauten

Der Landkreis fördert ebenso wie der Bayerische Landessportverband den Bau und die Renovierung von Sportanlagen. Als maßgebliche Bausumme wird der Teil der vom BSLV anerkannten Baukosten berücksichtigt, der dem prozentualen Anteil der jungen Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an der Gesamtmitgliederzahl des jeweiligen Vereins entspricht.

Anträge sind auf Formblatt beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Herr Helmut Bayer zu stellen, der Bewilligungsbescheid des BLSV ist beizulegen.

2. Jugendräume, Jugendheime, Jugendfreizeitstätten

Der Landkreis fördert den Bau und die Renovierung von Jugendräumen und Jugendfreizeitstätten. Bei Jugendräumen, die Teil einer Gesamtbaumaßnahme sind, muss vom Antragsteller eine detailierte Berechnung des prozentualen Anteils der überwiegend der Jugendarbeit dienenden Räume an der Gesamtmaßnahme vorgelegt werden.

Anträge sind auf Formblatt beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Herrn Helmut Bayer zu stellen.

Förderhöhen zu 1. und 2.

Maßnahmen werden erst ab einer Bausumme von 2500.- € gefördert. Kleinere Renovierungsmaßnahmen über den Kreisjugendring ERH.

Zuschussbeträge:
von 2501 €bis 20.000 €:           mit 10%
von 20.001 € bis 100.000 €    mit 7,5%

von 100.001 €bis 400.000 €  mit 5%

Die Höchstfördersumme beträgt 20.000.- €

Hier der Antrag als pdf zum Ausfüllen.

Zuständig beim Amt für Kinder, Jugend und Familie: Helmut Bayer 09131/803156

 3. Förderung von Kleinrenovierungen

Gefördert werden die entstehenden Aufwendungen zu Kleinrenovierungen von bestehenden Jugendräumen, Jugendtreffs und Jugendheimen. In Ausnahmefällen auch zur erstmaligen Nutzung von Räumlichkeiten für diesen Zweck.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 300 € und höchstens 2500 € betragen.

Die Zuwendung wird als Festbetragfinanzierung gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten (höchstens daher 750.- €)

Hier der Antrag als pdf zum Ausfüllen.

Zuständig beim KJR: Traugott Goßler

4. Förderung durch den Bayerischen Jugendring

Auch der Bayerische Jugendring fördert die örtlichen und überörtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit.

Hier gibt es Infos.

 

 


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