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Startseite › Verleih-Förderung-Beratung › Zuschüsse für Jugendarbeit › Inklusion

Inklusion

Die Förderung soll die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen bzw. unterstützen. Unter besonderen Bedarfen wird beispielhaft gesehen:

–          Teilnehmende mit einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Sinnes- Behinderung

–          Chronische Erkrankungen

–          Migrationshintergründe mit Sprachdefiziten

Gefördert werden, alle notwendigen Maßnahmen und Zusatzausgaben, welche die Teilnahme von jungen Menschen mit besonderen Bedarfen bei Projekten und Aktivitäten, Jugendbildungsmaßnahmen, Freizeitmaßnahmen und Jugendleiteraus- und fortbildungen möglich machen.

Nicht gefördert wird die Teilnahme an einer laufenden Gruppenarbeit.

Förderfähige Kosten sind:

-Der Einsatz von zusätzlichen Betreuer*innen mit speziellen Kenntnissen

– Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen oder persönlicher Assistenz, der Einsatz von individuellen Freizeitbetreuer*innen.

– Der Einsatz von Sprachdolmetschern

– Ein Freiplatz für Eltern bzw. Geschwistern zur Unterstützung des Teilnehmenden

– Kosten für zusätzliche Hilfsmittel

 

Die nachgewiesenen Kosten werden zusätzlich zu anderen Fördermitteln der Jugendarbeit zu 100% bis zu einer Gesamtsumme von 2000.- € pro Maßnahme gewährt.

Der Zuschussantrag ist auf Antragsforumular spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen: Antrag zum Ausfüllen

Spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss einen Kurzbericht, eine Aufstellung der zusätzlichen Kosten und eine Gesamtabrechnung incl. Belege enthalten.

Ansprechpartnerin beim KJR: Tamara Küller 09131/803-2511

 


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