Durchführung von Projekten und besonderen Aktivitäten (Richtlinie B)
Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte und Aktivitäten ermöglichen, um neue Formen der Jugendarbeit aufzugreifen und zu erproben. Besonders gefördert werden Maßnahmen, die sich mit der Lebenswelt junger Menschen auseinandersetzen, medienpädagogische und ökologische Projekte und Maßnahmen, die stärker als bisher die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den Blick nehmen und zur Inklusion hinführen.
Dieser Fördertopf steht auch den Schülervertretungen aller Schulen im Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Verfügung. D.h. gefördert werden z.B. SMV-Fahrten und – Lehrgänge und Projekte gegen alle Formen des Extremismus und der Demokratiebildung.
Der Antrag ist auf einem Formblatt ca. sechs Wochen vor Beginn des Projektes mit Beschreibung des Projektes und einem Finanzierungsplan beim Kreisjugendring einzureichen und über die Förderhöhe entscheidet der Vorstand des Kreisjugendrings im Rahmen der Haushaltsmittel.
Zuständig beim KJR: Traugott Goßler
Durchführung von Jugendleiteraus- und Fortbildungen (Richtlinie C)
Die Gruppen und Verbände sollen angeregt werden, für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine qualifizierte Aus- und Fortbildung anzubieten.
Gefördert werden Ein-Tage-Maßnahmen mit wenigstens sechs Arbeitsstunden und Abendseminare als Reihenveranstaltung. Die Jugendleiterausbildung darf maximal 1/3 verbandsspezifische Themen behandeln.
Die Höhe der Förderung beträgt bei Ein-Tag-Maßnahmen 4.- € pro Teilnehmer_in und Betreuer_in, bei Mehr- Tage- Maßnahmen 8.- €. Der Zuschuss darf grundsätzlich den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Die Anträge sind auf Formblatt mit den notwendigen Anlagen spätestens acht Wochen nach Durchführung vollständig beim KJR einzureichen.
Dokumente zum Ausfüllen und drucken:
Checkliste Jugendleiteraus-u. Fortbildung
Zuständig beim KJR: Stephanie Dotterweich
Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen (Richtlinie D)
Die Gruppen und Verbände sollen angeregt werden, außerschulische Bildungsabgebote für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Gefördert werden Maßnahmen, die über reine Ferienfreizeiten hinausgehen. D.h. es muss ein Programm nachgewiesen werden, aus dem ersichtlich wird, dass mindestens sechs Arbeitsstunden pro Tag aus einem Bereich der allgemeinene, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen oder technischen Bildung angeboten worden ist. Die Dauer der Maßnahme kann zwischen einem und zehn Tagen liegen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 10.- € je Tag und Teilnehmer_in aus dem Landkreis ERH. Pro Maßnahme wird ein Höchstzuschuss von 1500.- € gewährt. Der Zuschuss darf auch hier den Fehlbetrag nicht übersteigen.
Die Anträge sind auf Formblatt mit den notwendigen Anlagen spätestens acht Wochen nach der Durchführung vollständig einzureichen.
Dokumente zum Ausfüllen und drucken:
Checkliste Jugendbildungsmassnahmen
Zuständig beim KJR: Stephanie Dotterweich
Durchführung von Freizeitmaßnahmen (Richtlinie E)
Freizeitmaßnahmen und Ferienfahrten sollen Teilnehmer_innen ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern.
Als Voraussetzung für die Förderung ist vorgeschrieben, dass der_die Leiter_in im Besitz der JULEICA sein muss oder über eine pädagogische Ausbildung verfügen muss.
Die Förderhöhe beträgt 6,00 € pro Tag und Teilnehmer_in einschließlich Betreuer_in. Es wird ein Höchstzuschuss von 1800.- € gewährt. Bei Maßnahmen, die zehn Tage und länger dauern, wird der Höchstzuschuss auf 2000.- € erhöht.
Die Anträge sind auf Formblatt mit den notwendigen Anlagen spätestens acht Wochen nach der Durchführung vollständig einzureichen.
Dokumente zum Ausfüllen und drucken:
Zuständig beim KJR: Stephanie Dotterweich
Alle Voraussetzungen und nötigen Unterlagen für einen Zuschuss, können Sie auch aus unseren Richtlinien entnehmen: