Bei der Förderung der Fachbezogenen Jugendarbeit/Grundförderung stellt Ihr einen Antrag bei uns und für jedes Mitglied (von 0 - 17 Jahren) erhaltet Ihr höchstens 4,00 € von uns.
Beispiel: Ihr habt 50 Mitglieder im Alter von 0 - 17 Jahre. Dann erhaltet ihr von uns maximal 200,00 €.
Antragsfrist: 30.06.
Plant Ihr ein besonderes Projekt oder eine besondere Aktivität, die aber nicht den Richtlinien unserer anderen Anträge entspricht? Dann könnt Ihr einen Projektantrag bei uns stellen! Was Ihr dafür braucht findet ihr in unseren Richtlininen im Downloadmenü.
Beim Kreisjugendring könnt ihr Anträge für verschiedene Maßnahmen stellen. So könnt ihr Anträge für Freizeiten, Jugendbildungsmaßnahmen und Jugendleiteraus- und Fortbildungen beantragen.
Bei dieser Förderung könnt Ihr verschiedene Aus- und Fortbildungen fördern lassen, die Ihr selbst besucht habt. Wichtig ist hierbei, dass ihr selbst eine Juleica besitzt oder eine Juleica machen möchtet und hierfür einen Kurs besuchen möchtet.
Achtung:
Welchen Antrag möchtet Ihr stellen?
- Habt ihr selbst einen Kurs / Fortbildung besucht? Super - dann müsst ihr das Antragsformular F (Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter*innen) ausfüllen.
- Habt ihr bzw. oder Verein / Organisation selbst eine Jugendleiter*innen-Schulung durchgeführt? Dann seit ihr beim Antragsformular F falsch. Bitte klickt auf Maßnahmen, dort könnt Ihr unter C einen Antrag auf Jugendleiter- aus und Fortbildung für euren Verein stellen.
Geräte und Materialen die Ihr für euren Verein kauft und dort einsetzt könnt ihr über unseren Anschaffungszuschuss fördern lassen. Diesen Zuschuss könnt Ihr einmal im Jahr für eine größere Anschaffung in Anspruch nehmen. Zum Beispiel für ein Zelt. Reine Sportgeräte können wir nicht bezuschussen. Auch können nicht mehrere kleine Anschaffungen wie z.B. T-Shirts für einen Verein bezuschusst werden.
Antragsfrist: 31.03.
Euer Jugendraum ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden? Oder Ihr möchtet ein behindertengerechtes WC einbauen und plant daher das bestehende WC zu renovieren? Dann ist dieser Zuschuss für euch richtig. Wir fördern alle Kleinrenovierungen wie z.B. neue Bodenbeläge, Vorhänge oder auch die Instandsetzung sanitärer Anlage.
Manchmal gibt es Zusatzausgaben damit junge Menschen mit besonderen Bedarfen an Freizeiten teilnehmen können. Dies kann beispielsweise ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in oder eine persönliche Assistenz sein. Damit möglichst viele Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen an Freizeiten teilnehmen können, werden solche zusätzlichen Kosten vom Kreisjugendring gefördert.