Bei der Förderung der Fachbezogenen Jugendarbeit/Grundförderung stellt Ihr einen Antrag bei uns und für jedes Mitglied (von 0 - 17 Jahren) erhaltet Ihr höchstens 4,00 € von uns.
Beispiel: Ihr habt 50 Mitglieder im Alter von 0 - 17 Jahre. Dann erhaltet ihr von uns maximal 200,00 €.
Antragsfrist: 30.06.2024
Plant Ihr ein besonderes Projekt oder eine besondere Aktivität, die aber nicht den Richtlinien unserer anderen Anträge entspricht? Dann könnt Ihr einen Projektantrag bei uns stellen! Was Ihr dafür braucht findet ihr in unseren Richtlininen im Downloadmenü.
Wenn Ihr für Eure ehrenamtlichen Mitrbeiter*innen bzw. Jugendleiter*innen eine Fortbildung plant und durchführen wollt, dann könnt Ihr diese Fortbildung von und fördern lassen.
Beispielsweise eine Juleica-Grundschulung.
Unter dem Bereich "Sonstige Zuschüsse" findet Ihr weitere Zuschüsse für Ehrenamtliche wie die "Übungsleiterpauschale" oder die "Pauschale Erstattung" Ehrenamt.
Bei einer Jugendbildungsmaßnahme führt Ihr selbst für Teilnehmende eine Fortbildung durch. Inhalt der Fortbildung können verschiedene Bereiche sein wie allgemeine, politische, soziale oder naturkindliche Bildung.
Beispiel: Ihr bietet für Eure Teilnehmenden einen Kochkurs an, der über mehrere Tage stattfinden soll. Die Teilnehmenden lernen den richtigen Umgang mit Nahrungsmitteln.
Bei einer Freizeitmaßnahme sollen die Teilnehmenden an möglichst vielen Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Es soll alo ein buntes Programm an verschiedenen Aktivitäten und Möglichkeiten geboten werden. Wichig ist, dass reine Trainingslager, Wettkämpfe, Proben von Chören usw. nicht bezuschusst werden. Trainingseinheiten während einer Freizeitmaßnahme sind sind zulässig, sollten aber nicht den überwiegenden Teil der Maßnahme bestimmen.
Bei dieser Förderung könnt Ihr verschiedene Aus- und Fortbildungen fördern lassen, die Ihr selbst besucht habt. Wichtig ist hierbei, dass ihr selbst eine Juleica besitzt oder eine Juleica machen möchtet und hierfür einen Kurs besuchen möchtet.
Geräte und Materialen die Ihr für euren Verein kauft und dort einsetzt könnt ihr über unseren Anschaffungszuschuss fördern lassen. Diesen Zuschuss könnt Ihr einmal im Jahr für eine größere Anschaffung in Anspruch nehmen. Zum Beispiel für ein Zelt. Reine Sportgeräte können wir nicht bezuschussen. Auch können nicht mehrere kleine Anschaffungen wie z.B. T-Shirts für einen Verein bezuschusst werden.
Euer Jugendraum ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden? Oder Ihr möchtet ein behindertengerechtes WC einbauen und plant daher das bestehende WC zu renovieren? Dann ist dieser Zuschuss für euch richtig. Wir fördern alle Kleinrenovierungen wie z.B. neue Bodenbeläge, Vorhänge oder auch die Instandsetzung sanitärer Anlage.
Manchmal gibt es Zusatzausgaben damit junge Menschen mit besonderen Bedarfen an Freizeiten teilnehmen können. Dies kann beispielsweise ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in oder eine persönliche Assistenz sein. Damit möglichst viele Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen an Freizeiten teilnehmen können, werden solche zusätzlichen Kosten vom Kreisjugendring gefördert.